YouTube muss Videos nach Hinweis auf Urheberrechtsverletzungen sperren. Das Oberlandesgericht Hamburg bejaht die Haftung von YouTube bzw. Google aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung. Betreiber von Internetplattformen wie YouTube sind zwar nicht verpflichtet, die von Ihnen übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Nutzertätigkeit hindeuten. Wird allerdings ein solcher Dienstanbieter auf eine klare...