Kostenlos Bußgeld los
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Legal-Tech-Portale auf ihrer Internetseite nicht irreführend damit werben dürfen, kostenlos gegen Bußgeldbescheide im Verkehrsrecht vorzugehen, wenn die Kosten tatsächlich nur bei überwiegender Erfolgsaussicht übernommen werden. Diese Werbeaussage ist irreführend im Sinne des § 5 UWG, Urteil vom 10.10.2017 - 312 O 477/16 -
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