Bietet ein Mobilfunkunternehmen einen Internet-Tarif mit "unbegrenztem" Datenvolumen an, so darf es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Geschwindigkeit der Datenübertragung nach Überschreiten des Limits nicht drastisch einschränken, so Landgericht Potsdam vom 14.0.1.2016 - 2 O 148/14 -