YouTube muss Videos nach Hinweis auf Urheberrechtsverletzungen sperren. Das Oberlandesgericht Hamburg bejaht die Haftung von YouTube bzw. Google aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung.
Betreiber von Internetplattformen wie YouTube sind zwar nicht verpflichtet, die von Ihnen übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Nutzertätigkeit hindeuten. Wird allerdings ein solcher Dienstanbieter auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Schutzrechtsverletzungen kommt, Urteil vom 01.07.2015 - 5 U 87/12 und 5 U 175/10