"Doctor-fish": Der Einsatz von "Knabberfischen" im KOsmetikstudio ist zulässig
Die Haltung von Kangalfischen nach dem Tierschutzgesetz ist grundsätzlich erlaubnisfähig. Das Verwaltungsgericht Meiningen/Thüringen hat entschieden, dass der Einsatz von sogenannten "Doctor fish" (Saugbarben) zu kosmetischen Zwecken und Wellnesszwecken dann zulässig ist, wenn die Haltungsbedingungen der Fische stimmen, Urteil vom 30.06.2015, 2 K 143/15 Me -